Für die maximalen Leistungen müssen zunächst die Leistungsminderungen durch eine evtl. vorhandene Wärmerückgewinnung bestimmt werden, also die Leistungen, die nicht mehr durch neu zuzuführende Energie abgedeckt werden müssen. Man unterscheidet dabei die rein sensible Wärmerückgewinnung (nur Wärme wird übertragen) und die Wärme- und Feuchterückgewinnung (bei der Wärme und Feuchte übertragen werden).
Die ermittelten maximalen Leistungen erlauben die Berechnung der Auslastung der Lüftungsanlage im Betrieb nach DIN V 18599-7. Die Anlage kann mit den ermittelten Werten nicht tatsächlich dimensioniert werden, da diese nur für die energetischen Berechnungen ausreichend genau sind. Eine anlagentechnische Fachplanung ist zusätzlich erforderlich. Bei der Bestimmung der Auslastung der Anlage muss ferner auch eine etwaige Überdimensionierung der Lüftungsanlage (um z.B. mehr Zonen als geplant versorgen zu können) berücksichtigt werden.
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