Recycling und Abfallbeseitigung

Am Ende des Lebenswegs eines Produkts muss dieses entsorgt werden. Ist eine Wieder- oder Weiterverwendung nicht (mehr) möglich, kann dies geschehen als

  • Recycling oder
  • Abfallbeseitigung.


Zur Entsorgung anstehende Produkte
(Foto: martinroell unter cc-by-sa)

Beim Recycling wird das Produkt stofflich verwertet, sodass es als Sekundärrohstoff [?!] für neue Produkte zur Verfügung steht. Eine ebenfalls mögliche energetische Verwertung wird nicht zum Recycling gezählt. Wird beim Recycling eines Stoffs die ursprüngliche Qualität nicht wieder erreicht (z. B. bei Kunststoffen), spricht man auch von Downcycling.

Eine Beseitigung bzw. Ablagerung von Abfällen erfolgt auf Deponien, die nach Art der Abfälle in Deponieklassen eingeteilt werden. Inerte Abfälle wie Bauschutt können auf Deponien der Klasse 0, Siedlungsabfälle auf Deponien der Klassen I und II und gefährliche Abfälle (Sondermüll) auf Deponien der Klasse III abgelagert werden. Siedlungsabfälle müssen vor einer Deponierung in der Regel vorbehandelt werden, damit die zulässigen Gehalte an organischer Substanz, die bei ihrem Abbau in die Umwelt gelangen könnte, nicht überschritten werden.

Lange Zeit galt in Anlehnung an das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz der Grundsatz, Produkte eher wiederzuverwenden, als sie stofflich oder energetisch zu verwerten, und sie eher stofflich oder energetisch zu verwerten, als sie zu beseitigen bzw. zu deponieren. Dieser Ansatz ist spätestens bei der Betrachtung des gesamten Lebenszyklus eines Produktes zu überdenken: So ist es z. B. häufig vorteilhafter, einen alten Heizkessel stofflich zu verwerten, als ihn - unter Inkaufnahme des nicht mehr zeitgemäßen Brennstoffverbrauchs - wiederzuverwenden.

Weiterführende Seiten:

Sekundärrohstoffe (Ziele und Rahmen)

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