Wirksame Wärmespeicherfähigkeit

Im Monatsbilanzverfahren nach DIN V 4108-6 kann die Wärmespeicherfähigkeit entweder exakt oder pauschal berechnet werden. Beim öffentlich-rechtlichen Nachweis ist eine exakte Berechnung dann zulässig, wenn alle Innen- und Außenbauteile festgelegt sind. Die wirksame Wärmespeicherfähigkeit ist auch beim sommerlichen Wärmeschutz eine zu berücksichtigende Größe [?!] .

Bei einer vereinfachten Bestimmung - oder weil Angaben fehlen - können die folgenden Pauschalwerte verwendet werden, sie müssen aber gesondert angegeben werden.

  • bei leichten Gebäuden

 
=·
wirksame Wärmespeicherfähigkeit Faktor für leichte Gebäude Gebäudevolumen
 
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  • bei schweren Gebäuden

 
=·
wirksame Wärmespeicherfähigkeit Faktor für schwere Gebäude Gebäudevolumen
 
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Bei der genauen Berechnung kann nur eine bestimmte Schichtdicke [?!] für die Wärmespeicherung hinsichtlich der Nutzung solarer Energie berücksichtigt werden. Hinter Wärmedämmschichten liegende Speichermassen werden beispielsweise von diesen abgedeckt. Man bestimmt deswegen nicht die Wärmespeicherfähigkeit des gesamten Bauteils, sondern nur die während der Heizperiode wirksame Wärmespeicherfähigkeit Cwirk. Es gilt:

 
=···
wirksame Wärmespeicherfähigkeit Wärmekapazität Dichte Schichtdicke Fläche
 
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Bei Außenbauteilen wird die Fläche Ai über die Außenmaße (Bruttofläche) und bei Innenbauteilen über die Innenmaße (Nettofläche) bestimmt.

Weiterführende Seiten:

Zulässiger Sonneneintragskennwert (Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes)

Seiten-ID: 1992

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